Einkünfte und Aufwendungserstattungen
Laufende Geldleistung
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig.
Die Eltern können beim Jugendamt eine finanzielle Förderung beantragen. Die Höhe der laufenden Förderleistung orientiert sich am Betreuungsumfang. Darüber hinaus kann bei Betreuung in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson eine Sachkostenpauschale gewährt werden.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Für Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Personensorgeberechtigten tätig werden, besteht die Möglichkeit, von den Eltern angestellt zu werden.
Oft erfolgt diese Anstellung im Rahmen eines Mini-Jobs. Die laufende Geldleistung wird in diesem Fall bei einer Antragstellung der Eltern ebenfalls gezahlt, aber keine Sachkostenpauschale.
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen / Aufwendungen für die Unfallversicherung
Tagespflegepersonen müssen eine Unfallversicherung abschließen. Auf Antrag können die entsprechenden Beiträge erstattet werden. Ebenfalls können auf Antrag nachgewiesene angemessene Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung anteilig erstattet werden.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:
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