Unterstützung durch das Jugendamt Koblenz
Wenn Sie an der Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Kindertagespflege interessiert sind, informieren wir Sie über die Voraussetzungen sowie die Rahmenbedingungen der Tagespflege.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung und bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII erteilt.
Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zwischen Ihnen und den interessierten Eltern her.
Insbesondere in Krisensituationen stehen wir als ratgebende Stelle zur Verfügung.
Nach einer erfolgreichen Qualifizierung und bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII erteilt.
Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zwischen Ihnen und den interessierten Eltern her.
Insbesondere in Krisensituationen stehen wir als ratgebende Stelle zur Verfügung.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:
0261-129-2304
0261-129-2306
0261-129-2307
0261-129-2324
Senden Sie eine
E-Mail an uns:
kindertagesbetreuung
@stadt.koblenz.de