Eignung, Qualifizierung, Rahmenbedingungen
Anforderungen an die Räumlichkeiten
Geeignete Räumlichkeiten einschließlich deren Ausstattung müssen gewährleisten, dass die Förderung in Kindertagespflege den folgenden geforderten Grundsätzen entspricht und die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist. :
Die Anforderungen der Unfallkasse sind einzuhalten.
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung sollen anregungsreich und kindgemäß sein. Die Wohnung verfügt über eine angemessene Zahl an Räumen, ist sauber, mit Tageslicht beleuchtet, freundlich, ansprechend gestaltet und praktisch eingerichtet. Es soll darauf geachtet werden, dass die für die Kinder bestimmten Räumlichkeiten rauchfrei sind. Räume und Ausstattung müssen dem Alter und Entwicklungsstand der betreuten Kinder angepasst sein.
Für Kinder unter drei Jahren sind Schlaf- und Rückzugsmöglichkeiten vorzuhalten, für Schulkinder angemessene Möglichkeiten, um in Ruhe Hausaufgaben zu erledigen. Kindgerechte Räumlichkeiten sind solche, in denen sich Kinder wohl fühlen und die ihnen eine ungefährdete, entspannte und anregungsreiche Entwicklung ermöglichen.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:
0261-129-2304
0261-129-2306
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0261-129-2324
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