Die unterschiedlichen Betreuungsformen
Im Haushalt der Personensorgeberechtigten
Die Tagespflegeperson betreut das Kind / die Kinder einer Familie einen Teil des Tages im Haushalt der Personensorgeberechtigten. Der Vorteil besteht darin, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Die Tagespflegeperson kann von den Eltern in einem Angestelltenverhältnis beschäftig werden. Die Tagespflegeperson kann aber auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben z. B. wenn sie in mehreren Familien tätig ist.
Eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich, aber die Geeignetheit der Tagespflegeperson muss vom Jugendamt festgestellt werden.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:
0261-129-2304
0261-129-2306
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0261-129-2324
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