Die unterschiedlichen Betreuungsformen
In anderen geeigneten Räumen
Kindertagespflege kann auch in anderen geeigneten Räumen (außer in Kindertagesstätten) als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden.
z.B. in angemieteten Räumen. Daneben besteht die Möglichkeit der Festanstellung von Tagespflegepersonen in Betrieben und Unternehmen. Die Betreuung erfolgt dann in den Räumen des Unternehmens.
Für die Ausübung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, die vom Jugendamt ausgestellt wird.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:
0261-129-2304
0261-129-2306
0261-129-2307
0261-129-2324
Senden Sie eine
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kindertagesbetreuung
@stadt.koblenz.de