Die unterschiedlichen Betreuungsformen

Im Haushalt der Tagespflegeperson


Hier verbringt das Kind einen Teil des Tages im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters. Im Haushalt der Tagespflegeperson können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut und bis zu zehn Betreuungsverhältnisse abgeschlossen werden.

Die Anzahl der betreuten Kinder ist u. a. abhängig von der Geeignetheit der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfinden soll.
Für die Ausübung der Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, die vom Jugendamt ausgestellt wird.

Die Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig.
Für interessierte Koblenzerinnen und Koblenzer stehen wir für persönliche Beratung zur Verfügung:

0261-129-2304

0261-129-2306

0261-129-2307

0261-129-2324

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kindertagesbetreuung
@stadt.koblenz.de